HAUTKREBSFRÜHERKENNUNG
Die weltweit häufigste Krebserkrankung ist Hautkrebs. Basierend auf aktuellen Daten des Krebsregisters Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2012, erkrankten hierzulande erstmalig daran ca. 264.000 Personen –Tendenz steigend.
Rechtzeitig erkannt, ist Hautkrebs zu fast 100% heilbar. Hier spielt die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung („Hautkrebsscreening“) eine wesentliche Rolle. Ziel dieser Untersuchung ist, den Hautkrebs frühzeitig zu erkennen, um ihn schonender behandeln zu können. Auch werden im Rahmen der Untersuchung Präventionsmaßnahmen besprochen. Perspektivisch soll dadurch die Häufigkeit von Hautkrebs gesenkt werden.
Hautkrebs entsteht überwiegend – aber nicht ausschließlich – an lichtexponierten Hautstellen. Deshalb ist es wichtig, bei der Hautkrebsuntersuchung die ganze Haut gründlich zu inspizieren.
Screenings richten sich hauptsächlich an gesunde Menschen.
Während des Screenings wir die Haut auf die drei Formen von Hautkrebs – Basalzellkarzinom, Plattenepithelkarzinom („weißer Hautkrebs“) und malignes Melanom („schwarzer Hautkrebs“) – sowie ggf. auf weitere Auffälligkeiten untersucht.
Gesetzlich versicherte Patienten haben seit 2008 alle 2 Jahre Anspruch auf die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung. Dieses gilt in der Regel ab dem 35. Lebensjahr. Manche Krankenkassen gestatten bereits ab dem 15. bzw. 18. Lebensjahr die kostenlose Durchführung einer Hautkrebsvorsorgeuntersuchung, ggf. wenn der/die Versicherte einen entsprechenden Vertrag in der Praxis abschließt (z.B. Barmer GEK, Bosch BKK, Hanseatische Krankenkasse, Techniker Krankenkasse).
Sie können auch häufiger als alle 2 Jahre eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung durchführen lassen. Die Kosten hierfür werden in diesem Fall nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und müssten – wenn kein Hautkrebs bei Ihnen vorliegt – von Ihnen getragen werden. Die privaten Krankenkassen übernehmen diese Untersuchungen in der Regel so oft diese als notwendig erachtet werden.
Wer zahlreiche gutartige Male hat, traegt ein hoeheres Risiko, dass ein Mal entartet und Hautkrebs entsteht.
Digitale Videodokumentation
Auf Wunsch können die Muttermale mit einer speziellen Kamera auflichtmikroskopisch aufgenommen, am Bildschirm analysiert und digital gespeichert werden. Bei einer Folgeuntersuchung nach 6, 12 oder 18 Monaten erfolgen neue Aufnahmen sowie die Analyse möglicher Veränderungen. Diese Zusatzleistung ist leider ebenfalls keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, wird aber von den privaten Krankenkassen fast immer übernommen.
Therapeutische Maßnahmen
Die therapeutischen Maßnahmen im Falle einer Hautkrebserkrankung hängen von der Art und Ausdehnung des Tumors ab. Nach einem aufklärenden Gespräch mit dem Betroffenen wird die Therapie mit verschiedenen modernen Methoden durchgeführt. Für einige Formen des hellen Hautkrebses sowie für bestimmte Vorstufen können auch nicht- invasive Verfahren angewandt werden, wie z.B. die photodynamische Therapie (PDT) oder die Behandlung der Stelle mit speziellen Cremes.