LICHTTHERAPIE

Ultraviolette Strahlen sind für das menschliche Auge unsichtbare Bestandteile des Sonnenlichts. Abhängig vom Wellenlängenbereich unterteilt man diese in UV-A-, -B- und -C-Strahlen. Die UV-C-Strahlung aus dem Sonnenlicht wird durch die Erdatmosphäre herausgefiltert. Auch die Bewölkung und der Breitengrad beeinflussen insgesamt die Strahlenintensität.

UV-Strahlen sind in gewissen Mengen unverzichtbar für den Menschen. Durch das Sonnenlicht werden Entzündungsprozesse gehemmt, ggf. bestehender Juckreiz gelindert und das allgemeine Wohlbefinden gefördert. Darüber hinaus wird dadurch die Bildung von Vitamin D angeregt. Dieses Vitamin ist wichtig für den Aufbau von Knochen und Zähnen. Ausreichend hierfür ist aber bereits ein 15- minütiger Aufenthalt in der Sonne.

Therapeutisch verwendet werden Teil- oder Ganzkörpergeräte, die Strahlung im kurzwelligen UV-B-Bereich (280-320nm Wellenlänge) sowie im langwelligeren UV-A-Bereich (ab 320-400 nm Wellenlänge) abgeben.

In unserer Praxis ist die Behandlung mit UV-A, UV-B, UV-A & UV-B (in der Bestrahlungskabine) sowie Creme-PUVA (für Hände und Füße) möglich.

  • UV-A-Bestrahlung wirkt am besten bei Neurodermitis und Mastozytose.
  • UV-B-Bestrahlung wirkt bei Schuppenflechte (Psoriasis), Neurodermitis und Juckreiz
  • Eine kombinierte UV-A-/UV-B-Bestrahlung kommt vor allem bei Juckreiz, Neurodermitis, und Sonnenallergie zum Einsatz.
  • Eine PUVA-Therapie wird bei bestimmten Formen von Neurodermitis und Schuppenflechte, Knötchenflechte (Lichen ruber planus) und T-Zell-Lymphom (Mycosis fungoides) eingesetzt.

Bei der PUVA-Behandlung, der sogenannten Photochemotherapie, geht es um eine Behandlung mit einem „Photosensibilisator“: eine Substanz macht die Haut licht­empfind­lich, anschließend erfolgt eine UV-A-Belichtung der Haut. Bei dieser Behandlung wer­den nur die erkrankten Hautareale eingecremt. Nach 30- bis max. 60- minütiger Einwirkzeit wird die Creme entfernt. Auf angrenzende gesunde Hautareale sollte die Creme nicht gelangen. Die UV-A-Lichtbestrahlung erfolgt direkt anschließend.

Patienten, die überempfindlich auf UV-Strahlen reagieren, sollten die Bestrahlungsbehandlung vermeiden. Während der Therapie sollten Sie keine Medikamente einnehmen, die die Haut lichtempfindlich machen, und stets eine Lichtschutzbrille tragen. Bitte vermeiden Sie unbedingt zusätzliche Bestrahlungen außerhalb der Praxis, z.B. durch Sonnenbäder, Solarium etc.

Die Kosten für die verschiedenen Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen meistens übernommen; bitte klären Sie die Kostenübernahme bei Bedarf  vorher mit Ihrer Krankenkasse.