LICHTTHERAPIE
In unserer Praxis ist die Behandlung mit UV-A, UV-B, UV-A & UV-B (in der Bestrahlungskabine) sowie Creme-PUVA (für Hände und Füße) möglich.
- UV-A-Bestrahlung wirkt am besten bei Neurodermitis und Mastozytose.
- UV-B-Bestrahlung wirkt bei Schuppenflechte (Psoriasis), Neurodermitis und Juckreiz
- Eine kombinierte UV-A-/UV-B-Bestrahlung kommt vor allem bei Juckreiz, Neurodermitis, und Sonnenallergie zum Einsatz.
- Eine PUVA-Therapie wird bei bestimmten Formen von Neurodermitis und Schuppenflechte, Knötchenflechte (Lichen ruber planus) und T-Zell-Lymphom (Mycosis fungoides) eingesetzt.
Bei der PUVA-Behandlung, der sogenannten Photochemotherapie, geht es um eine Behandlung mit einem „Photosensibilisator“: eine Substanz macht die Haut lichtempfindlich, anschließend erfolgt eine UV-A-Belichtung der Haut. Bei dieser Behandlung werden nur die erkrankten Hautareale eingecremt. Nach 30- bis max. 60- minütiger Einwirkzeit wird die Creme entfernt. Auf angrenzende gesunde Hautareale sollte die Creme nicht gelangen. Die UV-A-Lichtbestrahlung erfolgt direkt anschließend.
Patienten, die überempfindlich auf UV-Strahlen reagieren, sollten die Bestrahlungsbehandlung vermeiden. Während der Therapie sollten Sie keine Medikamente einnehmen, die die Haut lichtempfindlich machen, und stets eine Lichtschutzbrille tragen. Bitte vermeiden Sie unbedingt zusätzliche Bestrahlungen außerhalb der Praxis, z.B. durch Sonnenbäder, Solarium etc.
Die Kosten für die verschiedenen Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen meistens übernommen; bitte klären Sie die Kostenübernahme bei Bedarf vorher mit Ihrer Krankenkasse.